Ihr Gästebucheintrag wurde vorläufig als sogenannter SPAM-Eintrag eingestuft!
Das muss aber nicht heißen, dass Ihr Eintrag auch tatsächlich SPAM ist! Irgendetwas in Ihrem Eintrag hat aber die Aufmerksamkeit unserer automatischen Prüfung erregt und daher wird Ihr Gästebucheintrag vorerst nicht auf dieser Seite angezeigt. Dies ist erst einmal nur eine Sicherheitsvorkehrung.
Wir werden Ihren Eintrag so schnell wie möglich überprüfen.
Sollte sich Ihr Eintrag bei näherer Betrachtung nicht als SPAM erweisen, wird Ihr Eintrag auf dieser Seite selbstverständlich wieder angezeigt.
Bitte beachten Sie, dass wir auf unseren Internetseiten aus grundsätzlichen rechtlichen Erwägungen leider keine Internet-Adressen und/oder sogenannte „Links“ zulassen. So ein Link führt grundsätzlich zu einer Einstufung als SPAM. Wir werden solche Links allerdings neutralisieren und in den meisten Fällen sind Einträge dann kein SPAM mehr und werden also im Nachhinein für die Gästebücher freigegeben und dann auch angezeigt.
Offensichtliche Werbe-Einträge, die im Wesentlichen nur dazu dienen sollen, auf andere Internetseiten aufmerksam zu machen bzw. bei Suchmaschinen durch Links „Punkte zu machen“, werden allerdings grundsätzlich nicht aktiviert. Solche Einträge behalten wir uns vor, generell als SPAM zu behandeln und zu löschen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Liebe Gäste!
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zu den glücklicherweise immer geringer werdenden Einschränkungen wegen des Covid-19-Virus (Corona)!
Alle Gäste dürfen von uns beherbergt werden, wenn bestimmte Rahmenbedingungen nachhaltig erfüllt bleiben! Seien Sie uns bitte herzlich willkommen!
Auch jetzt gibt es allerdings noch gewisse Bestimmungen zu Ihrer Sicherheit insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen – zum Beispiel können kurzfristig unter bestimmten Bedingungen Corona-Tests vor und während der Reise vorgeschrieben werden.
Als Ihre Gastgeber müssen wir uns nach den vorgegebenen Corona-Verordnungen unseres Landkreises richten, die wiederum auf den Corona-Verordnungen unseres Bundeslandes beruhen. Wir dürfen außerdem entscheiden, statt der unter bestimmten Umständen für uns geltenden Pflicht zur sogenannten 3-G-Regel zusätzlich nur nach der sogenannten 2-G-Regel arbeiten zu wollen, weil das in unserem speziellen Fall die einzige für alle Gäste und uns selbst wirklich sichere Lösung sein kann.
Bitte informieren Sie sich am besten zunächst vor Ihrer Buchung und dann noch einmal kurz vor Ihrer Reise über eventuell bestehende Reiseeinschränkungen. Möglicherweise sind Reisen nur für bestimmte Zwecke erlaubt und z. B. sind bei uns zeitweilig oder auch grundsätzlich bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die sogenannte 3-G-Regel oder sogar die sogenannte 2-G-Regel und ähnliche Beschränkungen sind möglicherweise in Kraft. Bitte erkundigen Sie sich also vor Ihrer Anreise, wie wir zum Zeitpunkt Ihres Aufenthaltes die Schutzmaßnahmen in unserem Haus handhaben.
Die Einschränkungen bestehen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und auch wir, Ihre Gastgeber, müssen vielleicht kurzfristig auf die Situation und die neuesten Verordnungen unseres Bundeslandes oder unseres Landkreises reagieren oder möchten oder müssen uns den aktuellen Gegebenheiten anpassen.
Die Einschränkungen können sich jeweils kurzfristig ändern, es kann Erleichterungen geben oder auch weitergehende Einschränkungen.
Die jeweils geltenden offiziellen Beschränkungen sowie die besonderen Regeln für Ihren Urlaub finden Sie in der Regel sehr leicht mit bestimmten Suchbegriffepaaren in den einschlägigen Suchmaschinen. Zum Beispiel geben Sie ein "In welchem Landkreis liegt Ortsname?" und dann geben Sie ein "Corona Verordnung Landkreis".
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat die in den Bundesländern derzeit geltenden Verordnungen zusammengetragen:
https://www.deutschertourismusverband.de/service/informationen-zum-coronavirus/laenderverordnungen.html
Wir prüfen nahezu täglich nach bestem Wissen und Gewissen die Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den eben genannten Internetseiten. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der dort enthaltenen Informationen können wir dennoch nicht übernehmen.
Während derjenigen Zeiten, zu denen touristische Aufenthalte für bestimmte Personenkreise oder auch generell für alle Personen erlaubt sind, kann es zu anderen Einschränkungen kommen, z. B. sind vielleicht gastronomische Betriebe nicht in vollem Umfang tätig wie aus anderen Jahren gewohnt. Oder vielleicht gibt es auch hier und dort gewisse Einschränkungen des Umfanges der Angebote öffentlicher touristischer Einrichtungen, Schwimmbäder, Sauna- und Freizeitanlagen und so weiter.
Sie können auch über die auf diesen Internetseiten genannten Wege Kontakt zu uns aufnehmen, wir helfen Ihnen, die vielen Informationen einzuschätzen, zum Beispiel über das im Menü ("Kontakt") oben auf unserer Internetseite aufzurufende Kontaktformular.
Wir wünschen Ihnen Gesundheit und einen schönen Urlaub und dass Sie hier bei uns in gesunder frischer Luft Ihren Urlaub verbringen werden!
Liebe Gäste!
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zu den glücklicherweise immer geringer werdenden Einschränkungen wegen des Covid-19-Virus (Corona)!
Alle Gäste dürfen von uns beherbergt werden, wenn bestimmte Rahmenbedingungen nachhaltig erfüllt bleiben! Seien Sie uns bitte herzlich willkommen!
Auch jetzt gibt es allerdings noch gewisse Bestimmungen zu Ihrer Sicherheit insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen – zum Beispiel können kurzfristig unter bestimmten Bedingungen Corona-Tests vor und während der Reise vorgeschrieben werden.
Als Ihre Gastgeber müssen wir uns nach den vorgegebenen Corona-Verordnungen unseres Landkreises richten, die wiederum auf den Corona-Verordnungen unseres Bundeslandes beruhen. Wir dürfen außerdem entscheiden, statt der unter bestimmten Umständen für uns geltenden Pflicht zur sogenannten 3-G-Regel zusätzlich nur nach der sogenannten 2-G-Regel arbeiten zu wollen, weil das in unserem speziellen Fall die einzige für alle Gäste und uns selbst wirklich sichere Lösung sein kann.
Bitte informieren Sie sich am besten zunächst vor Ihrer Buchung und dann noch einmal kurz vor Ihrer Reise über eventuell bestehende Reiseeinschränkungen. Möglicherweise sind Reisen nur für bestimmte Zwecke erlaubt und z. B. sind bei uns zeitweilig oder auch grundsätzlich bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die sogenannte 3-G-Regel oder sogar die sogenannte 2-G-Regel und ähnliche Beschränkungen sind möglicherweise in Kraft. Bitte erkundigen Sie sich also vor Ihrer Anreise, wie wir zum Zeitpunkt Ihres Aufenthaltes die Schutzmaßnahmen in unserem Haus handhaben.
Die Einschränkungen bestehen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und auch wir, Ihre Gastgeber, müssen vielleicht kurzfristig auf die Situation und die neuesten Verordnungen unseres Bundeslandes oder unseres Landkreises reagieren oder möchten oder müssen uns den aktuellen Gegebenheiten anpassen.
Die Einschränkungen können sich jeweils kurzfristig ändern, es kann Erleichterungen geben oder auch weitergehende Einschränkungen.
Die jeweils geltenden offiziellen Beschränkungen sowie die besonderen Regeln für Ihren Urlaub finden Sie in der Regel sehr leicht mit bestimmten Suchbegriffepaaren in den einschlägigen Suchmaschinen. Zum Beispiel geben Sie ein "In welchem Landkreis liegt Ortsname?" und dann geben Sie ein "Corona Verordnung Landkreis".
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat die in den Bundesländern derzeit geltenden Verordnungen zusammengetragen:
https://www.deutschertourismusverband.de/service/informationen-zum-coronavirus/laenderverordnungen.html
Wir prüfen nahezu täglich nach bestem Wissen und Gewissen die Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den eben genannten Internetseiten. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der dort enthaltenen Informationen können wir dennoch nicht übernehmen.
Während derjenigen Zeiten, zu denen touristische Aufenthalte für bestimmte Personenkreise oder auch generell für alle Personen erlaubt sind, kann es zu anderen Einschränkungen kommen, z. B. sind vielleicht gastronomische Betriebe nicht in vollem Umfang tätig wie aus anderen Jahren gewohnt. Oder vielleicht gibt es auch hier und dort gewisse Einschränkungen des Umfanges der Angebote öffentlicher touristischer Einrichtungen, Schwimmbäder, Sauna- und Freizeitanlagen und so weiter.
Sie können auch über die auf diesen Internetseiten genannten Wege Kontakt zu uns aufnehmen, wir helfen Ihnen, die vielen Informationen einzuschätzen, zum Beispiel über das im Menü ("Kontakt") oben auf unserer Internetseite aufzurufende Kontaktformular.
Wir wünschen Ihnen Gesundheit und einen schönen Urlaub und dass Sie hier bei uns in gesunder frischer Luft Ihren Urlaub verbringen werden!